|

Belehrung für Priester
1. Allgemeine Voraussetzungen zum würdigen
Vollzug der göttlichen Liturgie
Nach dem Gnade
spendenden Gesetz unseres Erlösers und Gottes Jesu Christi, bewahrt
die heilige Kirche sieben Sakramente: Taufe, Myronsalbung,
Eucharistie, Bußsakrament, Priesterweihe, Ehe und Krankensalbung.
Diese Sakramente werden zur Erlösung aller Menschen in der von einem
Bischof geweihten Kirche gespendet. In einer Notlage dürfen einige
derselben auch außerhalb der Kirche vollzogen werden.
Die Sakramente
der Priesterweihe und der heiligen Eucharistie, das ist die
Darbringung des unblutigen Opfers des Leibes und des Blutes unseres
Herren Jesu Christi, dürfen nicht außerhalb einer geweihten Kirche
vollzogen werden. Ein Vollzug dieser Sakramente außerhalb der
heiligen, geweihten Kirche wäre eine schwere Sünde. Zur rechtmäßigen
Zelebration sind folgende Aussagen zu beachten:
– Die heilige
Kirche ist der Raum der Versammlung, der Ort der Danksagung dem
Schöpfer des Alls, dem in der Heiligen Dreifaltigkeit besungenen
Gott, die Stätte des Gebetes, der Erleuchtung und der Reinigung von
den Sünden. Sie muß vom Bischof selbst geweiht sein, oder aber durch
das von diesem gesandte und geweihte Antiminsion die Weihe empfangen
haben.
– Zum Priester
werde ein Mensch erwählt, dessen Leben rein und ehrwürdig ist, der
schriftkundig ist, und der nach der Ordnung der heiligen Kanones vom
Bischof die Priesterweihe empfangen hat.
– Die heiligen
Gewänder des Priesters sind nach der von Gott gegebenen Ordnung: Das
Sticharion, das Epitrachilion, die Epimanikien, der Gürtel und das
Phelonion.
– Der Diakon
trägt das Sticharion, die Epimanikien, und das Orarion auf der
linken Schulter. Priester und Diakon dürfen ohne diese Gewänder die
heilige Liturgie nicht zelebrieren. Sollte der Priester versuchen,
ohne diese Gewänder die göttliche Liturgie zu feiern, so versündigte
er sich vor dem Sakrament, da er eine Todsünde beginge und somit dem
Ausschluß vom Priesteramt unterläge.
Alle anderen
Sakramente, die Gebetsordnungen und das Singen in der heiligen
Kirche werden in den liturgischen Gewändern vollzogen, die in den
jeweiligen Gottesdienstordnungen angegeben sind.
Zum rechtmäßigen
Vollzug des heiligen Altarsakramentes, das ist: Zur Wandlung des
Brotes und des Weines in den Leib und das Blut unseres Herren Jesu
Christi, sind folgende Bedingungen zu erfüllen: Der vom Bischof nach
der Ordnung der Kanones geweihte Priester muß den festen Vorsatz und
den unbeugsamen Willen haben, durch den Vollzug der heiligen
Eucharistiefeier Brot und Wein in den Leib und das Blut des Herren
zu wandeln.
Hierzu bedarf der
Priester folgender Dinge: Fünf Prosphoren (welche aus reinem,
gesäuertem Weizenmehl gebacken wurden), und reinen Traubenwein.
Teig aus anderem Getreide denn Weizen, oder vertrocknete und
schlecht gewordene Prosphoren, aber auch Wein oder Saft, welcher aus
Beeren oder von anderen Hölzern gewonnen wird, wie auch solch Wein,
der durch Gärung sauer geworden ist, dürfen nicht verwendet werden.
Bedenke, o
Priester, daß jeder, der nicht in einer geweihten Kirche, der ohne
geweihten Altar, das heißt, der ohne geweihtes Antiminsion, der ohne
die priesterlichen Gewänder und ohne die notwendigen Dinge, aber
auch der, welcher ohne festen Vorsatz die göttliche Liturgie
zelebriert, wie derjenige, dessen Prosphoren nicht aus reinem
Weizenmehl gefertigt wurden, der nicht weiß, mit welchen Worten er
dienen muß, dessen Geist sich durch übermäßigen Weingenuß verdunkelt
hat, und der es dennoch wagt, die heilige Liturgie zu singen, sich
nicht nur der Todsünde des Sakrilegs schuldig macht, sondern daß in
Wahrheit sich das Geheimnis der Wandlung von Brot und Wein in den
Leib und das Blut unseres Herren und Gottes Jesu Christi nicht
vollzieht.
2. Die rechte Weise für jeden am heiligen Altar
Dienenden, sich auf die Zelebration der göttlichen Liturgie und den
Empfang des heiligen Altarsakramentes vorzubereiten.
Nur vom
rechtmäßigen Priester, nicht aber von einem Laien, noch von einem
Gläubigen, der die niederen Weihen empfangen hat, auch nicht vom
Diakon, kann die Göttliche Liturgie dargebracht und vollzogen
werden, denn auch die niederen Weihgrade haben nicht die Fülle des
Priestertums, und jeder, der versucht, ohne dasselbe die göttliche
Liturgie zu zelebrieren, begeht die Sünde der Gotteslästerung.
Jeder rechtmäßig
geweihte Priester und Diakon soll sich in folgender Weise auf sein
Dienen vorbereiten:
Grundsätzlich hat
er sich vor allen Dingen zu bewahren, die ihn am würdigen Vollzug
der göttlichen Liturgie und am würdigen Empfang des heiligen
Altarsakramentes hindern können.
Die wichtigsten
Hinderungsgründe sind: Wenn sich Priester oder Diakon unter einem
Bannspruch, einem Interdikt, der Exkommunikation oder einem Verbot
durch den Bischof befinden, aber auch, wenn sie in einer Todsünde
gefangen sind.
Ist jemand in
solcher Not, so darf er die göttliche Liturgie solange nicht
zelebrieren, bis daß ihm derjenige, der ihn gebunden hat, und der
allein die Macht des Lösens und des Vergebens hat, die vollständige
Absolution erteilt hat. Wer ohne die Absolution es wagt, die
göttliche Liturgie zu zelebrieren, der macht sich der
Gotteslästerung schuldig und kehrt von solchem Dienen mit einer
neuen, schweren Sündenlast zurück, denn er ist schuldig geworden am
Leib und Blut des Herren, und er hat teil am Gottesmord jener, die den Herren töteten, und er hat sich selbst zum Gericht
und zur Verdammnis an den allreinen Geheimnissen teilgenommen.
So geschieht es
auch dem Laien, der unter einem Verbot durch den Bischof oder
Priester, seinem Beichtvater, steht, wenn er, noch in einer
Leidenschaft gefangen, dieses Verbot nicht achtend, zu einem anderen
Beichtvater geht, ohne hierfür die Erlaubnis zu haben, und danach an
den allreinen Geheimnissen des Leibes und des Blutes teilnimmt. Auch
dieser empfängt hierfür Leiden und wird als Gottesmörder verurteilt.
Wenn sein
Gewissen ihn einer Todsünde anklagt, so darf er die göttliche
Liturgie nicht zelebrieren, bis daß er sich von seiner Sünde, welche
ihn gefangen hält, durch aufrichtige und herzlichste Zerknirschung
und durch das Bekennen vor seinem Beichtvater reinigt und den festen
Vorsatz hat, in solche Sünde nie wieder zu fallen.
Jeder, der trotz
seiner Einsicht in eine Todsünde die göttliche Liturgie feiert, ohne
sich vorher durch das Bekennen und die Buße gereinigt zu haben, der
fügt seiner Todsünde eine neue, schwerste Todsünde hinzu, und die
göttlichen Sakramente empfängt er sich zum Gericht und zur
Verdammnis, denn er hat unwürdig an diesen teilgenommen.
Falls er während
der Zelebration der göttlichen Liturgie innewird, sich noch in einer
Todsünde zu befinden, so soll er mit großem Schmerz und Klagen, mit
ergriffenem und zerknirschtem Herzen den unumstößlichen Vorsatz
hegen, so schnell als möglich seine Sünde zu bekennen, Genugtuung zu
leisten und sich seiner Sünde wegen zu demütigen.
Am würdigen
Dienen und Empfangen des allreinen Altarsakramentes hindern vor
allem folgende Umstände: Wenn Priester oder Diakon jemanden
herabgewürdigt, gekränkt oder ungerecht behandelt haben und wissen,
daß jener Zorn gegen sie empfindet oder Kummer trägt, aber auch,
wenn Priester oder Diakon durch einen anderen ungerecht behandelt
oder gekränkt wurden, und dessenthalben nun diesem gegenüber Zorn
oder Gram empfinden. In beiden Fällen darf nicht zelebriert werden.
Auf des Herren Geheiß soll sich ein jeder zuerst mit seinem Bruder
versöhnen. Danach darf er die göttliche Liturgie feiern.
Sollte es sein,
daß der Gekränkte weit entfernt lebt, aber die Notwendigkeit der
Zelebration besteht, so darf er in dieser Notlage die göttliche
Liturgie zelebrieren, sofern er den guten Vorsatz hat, sobald er den
anderen treffen könnte, sich mit ihm zu versöhnen. In seinem Herzen
aber soll er mit aller Kraft Mitleid empfinden.
Am würdigen
Dienen und Empfangen des allreinen Altarsakramentes hindern auch
übermäßiges Essen und Trinken am Vorabend. Daher ist es geboten,
sich von Speise und Trank schon vom Abend an zu enthalten. Falls
dieses nicht möglich, möge man nur die kleinste Menge zu sich
nehmen. Von Mitternacht an ist vollkommene Enthaltsamkeit
vorgeschrieben. Wer nach Mitternacht auch nur die kleinste Menge
Speise oder Trinken zu sich nimmt, der darf auf keinen Fall die
göttliche Liturgie zelebrieren, denn Mitternacht ist der natürliche
Beginn des neuen Tages.
Jeder
verheiratete Priester oder Diakon soll sich mehrere Tage vor der
Zelebration der göttlichen Liturgie des Zusammenkommens mit seiner
Frau enthalten, so auch am Tage der Zelebration selbst. Wer dieser
Ordnung nicht entspricht und dennoch zelebriert, der nimmt eine
schwere Sünde auf sich.
Dieser
Hinderungsgrund gilt nicht allein für den Priester, sondern für
jeden Christen, der würdig kommunizieren möchte. Jeder soll sich
enthalten. Befindet er sich aber in Todesgefahr, so möge er sofort
gläubig das heilige Altarsakrament empfangen.
Es gibt noch
andere Hinderungsgründe zum würdigen Empfangen des heiligen
Altarsakramentes und zur Zelebration. Sind sie auch weniger
schwerwiegend, denn die vorher genannten, so soll doch jeder bemüht
sein, diese zu überwinden und sich vor ihnen zu bewahren. Dieses
gilt für Priester und für Laien:
Erstens: Zu
vermeiden ist jede Zerstreuung der Gedanken. Vielmehr sollen sie
konzentriert werden, um im Gebet und eifrigem Nachsinnen die Leiden
des Herren bedenken zu können.
Zweitens: Zu
vermeiden ist jede innere Verwirrung, besonders die Schwermut. Wer
diese von sich weist, der eilt der Hoffnung auf Gottes Gnade
entgegen, die er durch den Empfang des heiligen Altarsakramentes zu
empfangen trachtet.
Drittens: Zu
vermeiden ist jede Verzagtheit und Trägheit. Durch Wachsamkeit,
Nüchternheit und Wachen, oft auch durch weniger Schlaf, sollen diese
Gefahren ferngehalten werden.
Viertens: Jede
Art der Verwirrung und alles körperliche Begehren soll überwunden
werden. Und wenn auch gänzlich ohne eigenes Hinzutun der Leib sich
im Schlaf befleckt, so dürfen Priester und Diakon nur im Notfall es
wagen, die göttliche Liturgie zu zelebrieren.
Sollte er jedoch
selbst für diese Hinderungsgründe den Anlaß gegeben haben, sei es
durch Gespräche oder arge Gedanken am Vorabend, sei es durch Essen
und Trinken oder zu vielen Schlaf, so darf er unter keinen Umständen
zelebrieren, bis daß er seinem Beichtvater gebeichtet, und von
diesem entsprechende Auflagen und die Absolution erhalten hat.
Jede
Unzulänglichkeit kann durch inständiges Gebet und durch Tränen,
durch herzliches Bedauern und durch Zerknirschung sowohl vor, als
auch während der Zelebration überwunden werden.
Allen voran muß
sich der auf die Zelebration vorbereitende Priester von den hier
aufgeführten Hinderungsgründen fernhalten.
Sodann muß er
Kummer und Trauer empfinden ob aller Sünden, auch der läßlichen,
also der geringen und alltäglichen.
Wenn ihn sein
Gewissen auch nur der kleinsten Verfehlung anklagt, so soll er diese
vor seinem Beichtvater beichten und von ihm die Absolution erhalten.
Zusammenfassend
bedeutet dieses: Der Priester muß sich darum mühen, alles zu
erhalten, was notwendig ist, ein reines Gewissen vor jeglicher Sünde
zu haben.
Sein Herz möge er
reinigen von jeglicher irdischen Liebe, von aller Begierde und
körperlichen Leidenschaft, und beherrschen soll er die Sehnsucht des
Verstandes auch nach den nicht verbotenen Dingen.
Er soll den guten
Vorsatz haben, ehrwürdig und in Gerechtigkeit dem Herren an allen
Tagen seines Lebens zu dienen, und dieses Vorhaben soll er zur
rechten Zeit durch gute Taten kundtun.
Sein Hungern und
Dürsten nach der göttlichen Speise und dem göttlichen Trank soll er
zwiefach in seiner Seele und in seinem Herzen durch eindringendes
Nachsinnen wachhalten:
Zuerst: Welche
Größe birgt dieses göttliche Geheimnis! Wahrhaftig ist in ihm der
Herrscher und Schöpfer alles Sichtbaren und Unsichtbaren, Christus,
der Gott und Mensch, unsichtbar unter den Gestalten von Brot und
Wein zugegen, der sich zur Nahrung den Gläubigen dargeboten hat und
wahrhaftig gespendet wird. Dieses geschieht zu unserem Nutzen und
zur Einigung mit dem von ihm ausgehenden, denn wer würdig dient und
das heilige Altarsakrament empfängt, der erfährt nicht nur die
Vergebung seiner Sünden, sondern wird auch der Heiligung und
überreicher Gnade gewürdigt, denn er empfängt Christus, die
unerschöpfliche Quelle aller Heiligung und Gnade.
Sodann: Jeder,
der um seiner Niedrigkeit, Armut und Hilfsbedürftigkeit willen zu
diesem Schatz eilt, der empfängt wahrhaftig im Überfluß den Reichtum
der göttlichen Gaben und die Tilgung seiner geistigen Armut.
Hinzu kommt, daß
jeder, Priester, Diakon oder gläubiger Laie, mit unwandelbarem
Glauben an die Teilhabe am allreinen und lebenspendenden Leib und
Blut Christi hinzutreten muß. Dieses muß in seiner Seele leben und
ist notwendig, um würdig zu kommunizieren.
Priester und
Diakon müssen, wenn sie sich auf die Zelebration der göttlichen
Liturgie vorbereiten, besonders nachfolgende Dinge bedenken: Sie
wollen ihren Opferdienst zu Ehren des in der heiligen Dreifaltigkeit
gepriesenen Gottes feiern, wie auch zur Ehre aller Heiligen, die in
den himmlischen Gefilden jubeln, zum eigenen Nutzen und zur
Vergebung eigener und aller Gottesfürchtigen Sünden, sowohl derer,
die noch hier auf Erden wandeln, als auch aller, die würdig im
Glauben schon entschlafen sind, für alle einsam lebenden oder schon
entschlafenen Brüder und Schwestern, die um Fürbitte gebeten haben.
Sie sollen auch um den Wohlbestand der heiligen, katholischen und
apostolischen Kirche beten, die göttliche Liturgie nach der Ordnung
des Herren und dem Ritus der heiligen orthodoxen Kirche zelebrieren,
und so das heiligende Sakrament und das Gott wohlgefällige Opfer,
das die Sünden hinwegnimmt, vollziehen, in welcher der Heilige Geist
aus seinem Munde mit den göttlichen Worten: Und mache dieses Brot
zum kostbaren Leib Deines Christus; Was aber in diesem Kelche ist,
zum kostbaren Blute Deines Christus: Verwandelnd durch Deinen
Heiligen Geist, die auf dem heiligen Altar vorgelegten Gaben
wanrhaftig wandelt.
Fünftens: Stets
muß er bedacht sein, mit größter Verehrung und tiefster Demut sich
dem heiligsten Altarsakrament zu nahen, eingedenk seiner eigenen
Nichtigkeit, Schlechtigkeit und Hilflosigkeit jener Größe,
Barmherzigkeit und unfaßbaren Reinheit des Geheimnisses gegenüber.
Solches Denken verleiht jedem Menschen große Gnade und Freude.
Sechstens: Eifrig
soll er sich mühen, sein Leben in Ehrfurcht und Andacht zu lenken,
und stets über die Leiden des Herren nachzusinnen, denn solches hebt
das geistige Hoffen und die Liebe zum Mysterium des Abendmahles
Christi. Dieses anzubeten in eifrigem und aufmerksamem Flehen ist
über alle Maßen hilfreich.
Ein jeder, der
sich in dieser Weise zum würdigen Vollzug der göttlichen Liturgie
oder zum Empfang des heiligsten Altarsakramentes vorbereitet, soll
der Kirchenordnung entsprechend am Vorabend den Hesperinos
zelebrieren oder hören. Durch diesen Dienst wird er in seinen
Gedanken gelehrt, gottesfürchtig und mit Rührung darüber
nachzusinnen, wie unser Herr und Erlöser, Jesus Christus, am Abend
des Karfreitag nach seinen die Erlösung spendenden Leiden, da er um
unseretwillen am Kreuze hing, um unserer Erlösung willen starb; wie
einer von den Kriegern mit der Lanze seine Seite öffnete, aus
welcher Blut und Wasser alsbald heraustraten; wie danach Joseph mit
Nikodemus den Leib vom Kreuze nahmen, ihn in ein reines Linnen
hüllten und in ein neues Grab legten; und wie endlich Maria
Magdalena mit der allreinen Mutter des Herren unter Tränen und
lautem Wehklagen und großer Trauer im Herzen all dieses sahen.
Ist der
Mitternachtsgottesdienst vollzogen, so soll jeder die Gebetsordnung
vor dem Schlafengehen einhalten und die für sich bestimmten Kanones,
den Akathistos zu Ehren der heiligen Gottesmutter, den zu Ehren des
Herren Jesus Christus, oder den zu Ehren eines bestimmten Heiligen,
dessen in dieser Woche gedacht wird, oder zu Ehren seines
Schutzengels andächtig lesen. Dabei erlebt er wie die allreine Seele
des Erlösers, die stets mit der Gottheit geeint blieb, in die
Unterwelt hinabstieg und machtvoll den Fürsten der Finsternis band,
dessen Herrschaft gefangen nahm und die seit Ewigkeit dort weilenden
Seelen der Gerechten aus der Knechtschaft befreite, sie mit sich
emporführte und in das Paradies geleitete, sogar noch vor Seiner
eigenen Himmelfahrt. So möge er Ihm für all Seine Wohltaten danken,
die Er durch Sein heilbringendes Leiden und Seinen lebenspendenden
Tod um des Menschengeschlechtes willen wirkte. Inständig soll er
darum flehen, daß Christus um Seiner Leiden willen auch die Sünden
des Betenden tilge, ihn vor den ewigen Qualen bewahre und des
himmlischen Reiches würdige.
Jeder soll zur
allreinen Gottesgebärerin, die an den Leiden und dem Tode ihres
Sohnes teilhatte, und alles mitleidend gesehen hat, inständig
flehen, daß sie ihn in diesem Leben beschützen und ihm helfen möge,
Gutes zu tun, und daß sie am Tage des Todes die Seele vor allen
teuflischen Anschlägen bewahre durch ihren mächtigen Schutz und sie
sicher in das Reich ihres Sohnes geleite, denn alles vermag die
Mutter bei ihrem Sohne für jene zu wirken, die gläubig zu ihr eilen.
Während des
morgendlichen Betens zum Mitternachtsgottesdienst, noch ehe es zu
tagen beginnt, sollen wir andächtig daran denken, wie unser Herr, da
Er den freiwilligen Leiden entgegenging, so inständig in Gethsemane
betete, daß Sein Schweiß wie Blutstropfen auf die Erde fiel, wie Er
dort von den Kriegern gefangen genommen und gebunden als Übeltäter
zu Hannas, dem Hohenpriester, geführt wurde, und welch beschämende
Erniedrigung, Bespeiung, Schläge und unsagbar Böses Er freiwillig
ertrug, um uns aus den Fesseln der Sünden und aus der Knechtschaft
und den Plagen des Teufels zu befreien.
Während des
Morgengottesdienstes sinne jeder darüber nach, wie der Herr in
größter Erniedrigung von Hannas zu Kaiphas geführt wurde, welch
Verhöre, schreckliche Qualen, Backenstreiche, Bespeiung,
Beschimpfungen und unbarmherzige Schläge Er von Mitternacht bis zum
Morgen freiwillig um unserer Sünden wegen erduldete.
Nach dem
Morgengottesdienst soll während der ersten Stunde darüber
nachgedacht werden, wie der Erlöser in der ersten Stunde aus dem
Hause des Kaiphas als Sünder zum Palast des Pilatus geführt wurde,
unser gefesselter Wohltäter, und wie dort der Richter des Weltalls
von den gesetzlosen Hohenpriestern und Ältesten verleumdet, und von den ungerechten Richtern verurteilt worden ist.
Zur bestimmten
Zeit wird andächtig und mit bewegtem Herzen die dritte Stunde
gelesen und mit Eifer darüber nachgedacht, wie unser Erlöser in der
dritten Stunde von Pilatus verurteilt wurde, und welche unzähligen
Schmähungen und Schläge er ertrug, wie unbarmherzig er an die
Marmorsäule gebunden wurde und dort schreckliche Wunden empfing, um
anschließend mit einer Dornenkrone gekrönt zu werden und noch viele
andere, unvorstellbare Qualen erduldete, um uns von der Knechtschaft
des Teufels zu erlösen.
Zu diesem gebührt
es sich, auch über folgende Dinge nachzusinnen: Wie der Heilige
Geist in der dritten Stunde in Gestalt feuriger Zungen auf die
gemeinsam betenden Apostel herniederkam und sie erleuchtete. Während
wir uns in dieses Geschehen vertiefen, sollen wir Gott bitten, auch
uns den Heiligen Geist zu senden, wie einst den heiligen Aposteln,
zu unserer Erleuchtung des geistigen Verstehens und zum würdigen
Vollzug des bevorstehenden göttlichen Dienstes.
Während
gottesfürchtig die sechste Stunde gelesen wird, haben wir zu
bedenken, wie unser Erlöser in der sechsten Stunde Sein Kreuz trug,
da man Ihn zur Kreuzigung führte, wie Er mit vier Nägeln
unbarmherzig und grausam an das Kreuz auf Golgatha geschlagen wurde
und zwischen zwei Räubern hing, auch, wie die Krieger Seine Gewänder
untereinander teilten, wie die Vorübergehenden Ihn lästerten und wie
der Räuber zu Seiner Linken Ihn schmähte, aber auch, welche
Finsternis über die Erde kam.
Wenn es die Zeit
erfordert, wird auch die neunte Stunde mit großer Ehrfurcht gelesen,
um aufmerksam folgende Dinge in den Gedanken zu bewegen: Wie unser
Erlöser, der unsere Errettung wollte, am Kreuze hängend ausrief:
Mich dürstet! und wie Er darauf mit Essig und Galle getränkt wurde,
wie Er Seine allheilige Seele in die Hände Gottes, des Vaters,
übergab, und wie die Grundfesten der Erde erbebten, die Felsen sich
öffneten und die Toten sich aus den Gräbern erhoben, und wie einer
der Krieger Seine Seite mit einem Speere öffnete und Blut und Wasser
Seinem Körper entströmten.
Diese hier in
aller Kürze erwähnten, aber auch aller anderen Leiden des Herren,
die er um unserer Erlösung willen erduldete, soll jeder mit
zerknirschtem Herzen und großem Eifer bedenken, und so, wenn möglich
auch unter Tränen, die Ordnung der Stunden vollziehen.
Während der
Typika (sofern keine göttliche Liturgie gefeiert wird), soll von
ganzem Herzen dem Erlöser gedankt werden, der so grausame Leiden auf
sich nahm und alles freiwillig für uns ertrug, um uns aus der
Knechtschaft des Teufels zu befreien. Wir sollen auch danken dafür,
daß Er Sein allreines Blut vergessen hat, um uns vom Fluche des
Gesetzes zu erlösen, daß um seines Todes willen uns das Leben
geschenkt wurde, denn durch Seinen Tod hat das Menschengeschlecht,
welches durch die Sünde gestorben war, das Leben wiedererlangt.
Eifrig soll man mit demütigem Herzen darum bitten, daß um all Seiner
Wohltaten willen, die Er dem Menschengeschlecht erwiesen hat, Er
auch uns die Gnade der Sündenvergebung schenke, auf daß wir würdig
Ihm das unblutige Opfer darbringen und ungerichtet am
allerheiligsten Altarsakrament teilnehmen könnten.
Jeder Priester
oder Diakon, aber auch jeder, der sich zur heiligen Kommunion
vorbereitet, der diese hier aufgeführte Kirchenordnung, wie sie zur
göttlichen Kommunion gehört, eigenwillig aus Trägheit oder
Unachtsamkeit ganz oder nur teilweise ausläßt, der nimmt eine
Todsünde auf sich.
Falls ein
Priester anderen in deren Not geistlich helfen muß, sei es, daß er
bei Kranken oder Gesunden die Beichte hören, oder einem Kranken die
heilige Taufe oder die Kommunion spenden soll, über dieses aber die
Zeit naht, die göttliche Liturgie zu zelebrieren, ohne daß er diese
Ordnung hat einhalten können, so sündigt er nicht, allein, er soll
nach der Zelebration das Versäumte nachholen. Nur die Gebete vor der
Kommunion soll er unbedingt vor der göttlichen Liturgie sprechen.
Wer die heilige
Kommunion würdig empfangen will, muß die gottesdienstlichen Gesänge
und die Gebetsordnung zur heiligen Kommunion aus ganzer Seele
erfüllen und sich um das Nachsinnen über die Leiden des Herren
mühen. Ist jemand der Schrift unkundig, so soll er sich durch den
Priester, den Diakon oder einen anderen Kleriker hierin unterweisen
lassen, auf daß die Menschen sich von noch größerer Liebe zum Herren
erfassen lassen. Jeder, der die Schrift kennt, aber der
Kirchenordnung gegenüber nachlässig ist, und dennoch, weil er dem
Eigendünkel verfallen und sich groß wähnt, ohne Zerknirschung des
Herzens es wagt, sich diesem furchtbaren Mysterium zu nahen, der
soll davon Abstand nehmen. Der Priester soll beide, Männer und
Frauen gleichermaßen, eingehend befragen, und sie solange vom
Empfang der heiligen Kommunion ausschließen, bis daß sie sich
bessern und mit Aufmerksamkeit das Notwendige erfüllen, denn er ist
der geistliche Vater. Schrecklich wird es sein, in die Hände des
lebendigen Gottes zu fallen, wenn man sich zum Gericht und zur
Verdammnis den Leib und das Blut unseres Herren Jesus Christus ißt
und trinkt.
Priester und
Diakon sollen an Seele und Leib rein sein zur Zelebration der
göttlichen Liturgie. Gleich wie der Leib rein sein soll, so gebührt
es sich auch, saubere und einwandfreie Kleidung zu tragen. Sollte es
der Priester wagen, in unordentlicher, befleckter, gar zerrissener
Kleidung zu zelebrieren, so begeht er eine Todsünde, denn er
erniedrigt Christus, der im allerheiligsten Altarsakrament
wahrhaftig zugegen ist und lebt. Deshalb soll jeder am heiligen
Altar dienende Priester und Diakon darum bemüht sein, daß alle
heiligen liturgischen Gewänder wenn auch schlicht, so doch ehrwürdig
und rein sind. Sein Haar soll gepflegt, sein Gesicht und seine
Lippen gewaschen, und seine Hände gepflegt sein. All dieses allein
um der Ehre des göttlichen Sakramentes willen, auch, damit die
Gläubigen, wenn sie auf den Priester schauen oder seine Hand küssen,
nicht durch irgend etwas beleidigt würden.
Gut ist es für
jeden, der die heilige Kommunion würdig empfangen möchte, schon am
Vorabend seine Zähne zu putzen und seinen Mund zu waschen, daß auch
nicht das geringste in seinen Mund gelange (wenn er sich am Morgen
erneut wäscht) und so ein Hinderungsgrund zur Zelebration und zur
Kommunion entstünde. Jeder, der am Morgen sein Gesicht und die
Lippen wäscht, ohne daß er etwas vom Wasser verschluckt, der möge
getrost zelebrieren.
3. Über die rechte Zeit zur Zelebration
Nach alter
kirchlicher Tradition ist die dritte Stunde die rechte Zeit, die
göttliche Liturgie zu beginnen, doch kann sie auch früher, aber auch
später begonnen werden, falls hierfür zwingende Gründe vorliegen,
nie aber vor Sonnenaufgang oder nach der Mittagsstunde. Jeder, der
vor Sonnenaufgang oder nach der Mittagsstunde die Zelebration
beginnt, versündigt sich. An einigen, von der Kirche bestimmten
Tagen soll die göttliche Liturgie jedoch erst nach der Mittagsstunde
beginnen, besonders dann, wenn sie in Verbindung mit dem Hesperinos
gefeiert wird. Dieses ist der Fall zur Liturgie praesanctificatorum
in der Großen Fastenzeit, am Karsonnabend und an den Vorabenden der
Hochfeste Christi Geburt, Christi Taufe und zu Pfingsten.
4. Voraussetzungen, welche der Priester vor und
während der Zelebration zu beachten hat
Ist der Stoff des
Antiminsion zerschlissen, weist er Löcher auf, oder ist er so
nachgedunkelt, daß die Schrift nicht mehr lesbar ist, so darf auf
solchem nicht mehr zelebriert werden. Der Priester, der es dennoch
tut, gleicht einem Menschen, der die göttlichen Sakramente
herabzuwürdigen sucht, und begeht eine Todsünde. Daher unterliegt er
bei solchen Tun der Bestrafung durch den Bischof, das bedeutet, dem
Interdikt oder der Exkommunikation.
Der heilige
Altartisch muß mit einer unteren Altardecke ( Katasarka ) und einer
oberen Altardecke (Endytion) bekleidet sein. Beide Decken umhüllen
den Altartisch bis auf den Boden. Auf dem Altartisch liegt ein
Altartuch (Iliton) aus dünnem, aber festem Material. In dieses wird
das Antiminsion gehüllt. Es darf auch aus Seide sein und muß
mindesten der Größe des Antiminsion entsprechen.
Beide Decken und
das Tuch müssen stets sauber und gut erhalten sein. Zerschlissene
und durchlöcherte Stoffe dürfen nicht genutzt werden. Sind sie mit
den Jahren unbrauchbar geworden, so sollen sie unter Beachtung der
vorgeschriebenen Ordnung und mit den entsprechenden Gebeten ersetzt
werden. In der ganzen Kirche und im heiligen Altarraum, wie auch auf
dem heiligen Altartisch,muß alles sauber, in gutem Zustand, würdig,
gereinigt und ehrbar sein, auf daß die göttlichen Sakramente nicht
durch Unachtsamkeit herabgewürdigt würden. Hierauf hat der Priester
zu achten.
Sind Kirche und
Altar geweiht, aber durch Ereignisse während eines Aufruhrs, durch
menschliches Blutvergießen, durch Waffengewalt, durch Einwirkung der
Faust oder sonst eine Gewalteinwirkung, wie auch durch irgendwelche
körperliche Unreinheit auf dem Fußboden, tritt eine Entweihung ein,
so darf der Priester keinesfalls mehr in dieser zelebrieren, bis daß
(mit bischöflicher Genehmigung) die vorgeschriebene Reinigung
stattgefunden hat. Wer anders handelt, der begeht eine Todsünde und
unterliegt der bischöflichen Bestrafung.
Tritt solches
Unglück während der Zelebration, jedoch noch vor dem großen Einzug
ein, so muß der Priester die Zelebration abbrechen. Wein und Brot
soll er als gesegnete Gaben konsumieren, nicht aber, als seien diese
schon Leib und Blut des Herren, denn die Wandlung hat noch nicht
stattgefunden. Danach legt der Priester die liturgischen Gewänder ab
und verläßt die Kirche und den unvollendeten Gottesdienst. Sollte
derartiges erst nach dem großen Einzug geschehen, so muß der
Priester die Zelebration fortsetzen und die göttliche Liturgie
beenden. Nach dieser Liturgie aber darf er solange nicht mehr in
dieser Kirche zelebrieren, bis sie mit bischöflichem Segen durch die
vorgeschriebene Ordnung und die notwendigen Gebete wieder gereinigt
und geweiht worden ist.
Falls die Kirche
durch eindringende Heiden, durch ketzerische oder schismatische
Gewaltanwendung entweiht wurde, oder falls ein offenkundiger Ketzer
dortselbst bestattet worden ist, darf der Priester auf keinen Fall
in diesem Raum die göttliche Liturgie feiern, solange sie nicht
durch besonderen bischöflichen Auftrag wieder gereinigt und geweiht
worden ist. Wer ohne bischöflichen Segen es dennoch wagt, in solchem
Raum zu zelebrieren, der begeht eine Todsünde und unterliegt dem
bischöflichen Gericht.
5. Zur Zelebration der göttlichen Liturgie
benötigte geweihte Gefäße
Zur Zelebration
der göttlichen Liturgie werden folgende geweihte Gefäße benötigt: -
Kelch, Diskos, Asteriskos und der Löffel. Zu diesen liturgischen
Gefäßen gehören drei Velen. Mit den beiden kleineren werden Kelch
und Diskos, mit dem größeren beides gemeinsam bedeckt. Die Velen
sollen aus würdigem Stoff gefertigt sein, stets sauber und gut
erhalten.
Diese vier Gefäße
sollen aus Gold oder Silber sein. Wenn sich dieses nicht ermöglichen
läßt, so dürfen sie aus Zinn gefertigt sein, nicht aber aus Kupfer,
Eisen oder gar Holz. Wer mit solchen Gefäßen zelebriert, der begeht
eine Sünde und unterliegt der bischöflichen Bestrafung.
Zur Zelebration
gehört das Liturgikon. Auswendig sollen keine Gebete gesprochen
werden. Jeder Priester, der sich allein auf sein Gedächtnis verläßt,
versündigt sich schwer, denn es können sich Unachtsamkeiten, manches
Vergessen, und viele nicht vorherzusehende Dinge einstellen,
derentwillen sich der Zelebrant dann nicht mehr besinnen kann, was
nun getan oder gesagt werden muß. Somit brächte er das Volk in
Verlegenheit, denn durch sein Vergessen führte er eine offenkundige
Schande herbei.
Vier oder drei
Kerzen sollen brennen. Während der Zelebration der göttlichen
Liturgie steht eine Kerze auf dem heiligen Altartisch, eine andere
auf der Prothesis. Vor den Ikonen werden zwei Kerzen entzündet und
eine weitere Kerze wird zum Vorantragen gebraucht. Bei großer Armut
oder Not reichen zwei oder auch nur eine Kerze. Wer aber ganz ohne
Kerzen zelebriert, der versündigt sich schwer.
Nur ein Mann darf
Meßdiener sein. Wenn sich der Priester im Altarraum, besonders
während der göttlichen Liturgie, allein behelfen muß, so entwürdigt
er damit das heilige und göttliche Sakrament, ja auch Christus, der
in diesem Sakrament zugegen ist, und Seine Braut, die Kirche, deren
Bild er in diesem Augenblick verkörpert. Mißt er diesem keine
Bedeutung bei, so begeht er eine Todsünde.
Während der
Zelebration der göttlichen Liturgie soll der Priester bescheiden,
still, vorbildlich und andächtig sein. Mit seinen geistigen Augen
schaut er einzig auf seinen Gebieter, vor welchem er steht, und
dessen Bild er selbst trägt.
Alle Gebete
müssen mit größter Andacht, Gottesfurcht und letzter Aufmerksamkeit
gesprochen werden, mit Eifer, vollständig, und ohne jede Auslassung,
denn es ist offenkundig, daß Gott selbst diese Gebete gleich
kostbaren Perlen von den Lippen des Priesters annimmt.
Zelebrieren möge
der Priester mit Furcht und Zittern, seine Augen seien in Demut
gehalten, und andächtig werden die Arme emporgehoben. Durch all sein
Tun, sein gottesfürchtiges Stehen und durch seine ganze äußere
Erscheinung kündet er seinen inneren Glauben, um so überzeugend
darzustellen, daß der heilige Altartisch der Thron des himmlischen
Königs ist, des Richters aller Lebenden und Toten. Wahrhaftig thront
er auf diesem, und unsichtbar umstehen ihn in großer Furcht die
unzähligen Scharen der Engel.
6. Über die Substanz des geheimnisvollen Leibes
unseres Herren
Die Substanz des
geheimnisvollen Leibes unseres Herren Jesus Christus ist das Brot,
welches allein aus reinem Weizenmehl, mit klarem, natürlichem Wasser
vermengt und gut ausgebacken sein muß. Es ist gesäuert, darf nicht
übersalzen, und muß stets frisch und sauber sein. Dieses Brot hat
einen eigenen Geschmack und muß angenehm und geeignet zum Verzehr
sein. Ungesäuertes Brot, auch wenn es aus reinem Weizenmehl
gefertigt wurde, wird in der heiligen, katholischen und orthodoxen
Kirche nicht verwendet und kann keinesfalls zur Substanz des
geheimnisvollen Leibes unseres Herren werden. Folglich darf auch
niemand mit solchem Brot zelebrieren.
Auch jedes andere
gesäuerte Brot (außer dem aus Weizenmehl), aus welchem Korn es auch
gebacken sein mag, kann nicht Substanz des geheimnisvollen Leibes
werden. Falls ein Priester es wagt, mit dem Brot aus anderem Korn zu
zelebrieren, und sei es selbst Brot aus gesäuertem Weizenmehlteig,
der jedoch mit Milch, Butter oder Ei versetzt wurde, der begeht eine
schwere Sünde. Dieses gilt auch für den Fall, daß das Brot schon
angeschimmelt, zerfallen, hartgeworden oder gar bitter geworden ist,
denn das Mysterium vollzieht sich nicht über solchen Substanzen.
7. Über die Substanz des geheimnisvollen Blutes
unseres Herren
Die Substanz des
geheimnisvollen Blutes unseres Herren Jesus Christus ist der Wein
aus reinen Trauben, der allein aus Beeren der Weintraube gekeltert
wird. Er muß einen guten Geschmack und einen angenehmen Duft
aufweisen, gänzlich rein sein, und muß sich auch gut trinken lassen.
Mit keiner anderen Flüssigkeit darf er vermengt werden (mit Ausnahme
jener geringen Wassermenge die während der Proskomidie hinzugefügt
wird und derjenigen, die nach der Gottesdienstordnung die 'Wärme des
Glaubens' genannt wird).
Keinerlei Saft
von den verschiedenen Früchten und Beeren (Apfel-, Birnen-, Kirsch-,
Schlehdorn-, Himbeer oder ein anderer Saft) kann und darf als
Weinersatz genommen werden.
Falls ein
Priester es wagt, mit einer anderen Substanz, denn allein mit reinem
Traubenwein (sei es nun mit Saft oder solchem Wein, der durch
Säuerung schon in Essig übergegangen ist, oder mit einer anderen
Flüssigkeit) zu zelebrieren, so vollzieht sich mit dieser Substanz
kein Mysterium, er aber begeht eine Todsünde und unterliegt dem
Ausschluß.
Wenn der Priester
es unterläßt, während der Proskomidie zu den Worten: Und alsbald
kamen Blut und Wasser heraus - etwas Wasser in den Kelch zu fügen,
wie auch nach der Wandlung zur bestimmten Zeit, wenn er die Partikel
mit der Aufschrift IC in den heiligen Kelch taucht, etwas vom warmen
Wasser hinzuzutun, (auch wenn er hierfür kaltes Wasser nimmt) so
versündigt er sich schwer, denn er mißachtet die Tradition der
heiligen Kirche.
Das Hinzufügen
dieser geringen Wassermengen in den heiligen Kelch während der
Proskomidie und nach der Wandlung muß mit großer Sorgfalt geschehen,
auf daß sich der Geschmack des Weines nicht in den des Wassers
ändert, denn ändert sich der Geschmack des Weines in den des
Wassers, so wird das Mysterium über dieser Substanz nicht vollzogen,
und der Zelebrant begeht eine schwere Sünde.
8. Was während der göttlichen Liturgie mit der
Substanz des geheimnisvollen Leibes geschehen kann, und wie sich der
Priester in solchen Fällen verhalten muß
Mit dem Brot, der
Substanz des geheimnisvollen Leibes unseres Herren Jesus Christus,
kann folgendes geschehen:
Falls der
zelebrierende Priester noch vor der heiligen Wandlung erkennt, daß
das auf dem Diskos liegende, zur Wandlung bereitete Brot verdorben,
oder aus anderem Getreide (denn aus Weizen), oder schon
verschimmelt, oder bereits zu hart geworden ist, so soll er solches
fortlegen, dafür eine neue, frische Prosphore aus reinem Weizenmehl
nehmen, und leise alle Gebete der Proskomidie, soweit sie sich auf
die Bereitung des Lammes beziehen, beginnend mit den Worten: Zum
Gedächtnis unseres Herren sprechen. Das neu bereitete Lamm wird
sodann auf den Diskos gelegt, geschnitten und durchbohrt.
Anschließend setzt der Priester mit der Zelebration dort wieder ein,
da er sie hatte unterbrechen müssen, vollzieht die Wandlung und
beendet die göttliche Liturgie.
Sollte er solches
erst unmittelbar vor den göttlichen Einsetzungsworten bemerken, so
beginnt er erneut mit den Worten: Mit diesen seligen Kräften ... und
beendet den Gottesdienst nach der Ordnung.
In dieser Weise
hat er jedesmal zu wirken, sollte sich das Lamm aus irgendeinem
Grunde nach der Proskomidie, vor oder nach dem großen Einzug nicht
mehr auf dem Diskos erweisen, sei es auf unerklärliche Weise
geschehen, sei es, daß Mäuse es entwendeten, sei es, daß das Lamm
vom Diskos gefallen ist und nicht mehr aufgefunden werden kann.
Stellt der
Priester ähnliches erst nach der Konsekration fest, so verfährt er
entsprechend: Er nimmt eine neue Prosphore aus Weizenmehl, spricht
alle für die Bereitung des Lammes vorgeschriebenen Gebete der
Proskomidie, und beginnt dann erneut mit den Worten: Mit diesen
seligen Kräften..., vollzieht die heilige Wandlung und beendet nach
der Ordnung die göttliche Liturgie.
In all diesen
Fällen sollen Priester oder Diakon nach der Kommunion direkt, oder
aber nach Beendigung der göttlichen Liturgie, wenn die restlichen
Gaben auf der Prothesis konsumiert werden, auch das zuerst bereitete
Lamm konsumieren, sofern dieses hat ausgetauscht werden müssen.
Falls der
Priester solches Mißgeschick erst während der heiligen Kommunion
bemerkt, so möge er, wie erwähnt, verfahren: Er nimmt eine neue
Prosphore aus Weizenmehl, erfüllt die Ordnung der Proskomidie für
die Zubereitung des Lammes, vollzieht die Wandlung allein über dem
neu bereiteten Lamm, wobei er mit den Worten beginnt: In der nacht,
da Er verraten ward, oder vielmehr... (über dem heiligen Kelch wird
nichts mehr gesprochen, denn das Gebührende ist bereits vollzogen
worden). Zu den Gebetsworten: Eingedenk also dieses ... und: Wir
bringen Dir das Deine von... erhebt er allein den Diskos mit dem
göttlichen Lamm . Sodann spricht er die Gebete: Dir bringen wir ...
Und mache dieses Brot zum kostbaren Leib Deines Christus;
Verwandelnd durch Deinen Allheiligen Geist. Danach das Gebet: Auf
dass sie jenen, die daran teilnehmen ... All dieses geschieht leise,
ohne jeden Ausruf. Anschließend kommuniziert der Priester unter
beiderlei Gestalt und vollendet nach der Ordnung die göttliche
Liturgie.
Stellt der
Priester vor der Wandlung fest, daß das Brot nicht würdig ist, in
den geheimnisvollen Leib Christi gewandelt zu werden, sich aber
keine neue, einwandfreie Prosphore herbeischaffen läßt, so muß er
die Zelebration der göttlichen Liturgie abbrechen.
Erkennt der
Priester solchen Mangel erst nach vollzogener Wandlung, und es ist
keine einwandfreie Prosphore als Ersatz vorhanden, so möge er die
Zelebration nicht abbrechen, sondern die göttliche Liturgie
vollenden.
Um all diesen
Mißständen zu entgehen (in ihnen liegt stets die Gefahr einer
Todsünde), hat der Priester dort, wo die Prosphoren gefertigt
werden, darüber zu wachen, daß sie allein aus reinem und gutem
Weizenmehl gebacken werden, und nicht aus schon muffigem oder
übelriechendem Weizenmehl, aber auch nicht aus anderem, untauglichen
Mehl. Für alle Fälle soll sich der Priester stets mit einer
zusätzlichen Prosphore versehen.
Mit Prosphoren,
die schon hart geworden oder bereits viele Tage alt sind, soll
niemand zelebrieren. Noch ehe der Priester die Proskomidie beginnt,
muß er sich von dem Zustand der Prosphoren überzeugen. Um dieses
erkennen zu können, möge er eine Prosphore zerteilen. Hat er sich
von der Güte überzeugt, soll er ohne Bedenken, mit reinem und
friedlichen Gewissen die Zelebration der göttlichen Liturgie
beginnen.
9. Was während der göttlichen Liturgie mit der
Substanz des geheimnisvollen Blutes geschehen kann, und wie sich der
Priester in solchen Fällen verhalten muß
Falls der
Priester nach der Konsekration des heiligen Brotes bemerkt, daß im
Kelch kein Wein, sondern allein Wasser ist, so soll er dieses in ein
reines Gefäß gießen, sodann Wein, mit ein wenig Wasser vermengt, in
den Kelch geben und die Worte: Einer der Krieger ... wiederholen.
Danach beginnt er erneut mit den Worten:
"Also nahm Er auch den Kelch nach dem Abendmahl und sprach"..., und
setzt die Zelebration fort.
Ebenso handelt
der Priester, wenn er erst nach der Wandlung feststellt, daß sich im
heiligen Kelch kein Wein, sondern nur Wasser befindet.
Erkennt er
solches erst während der Kommunion, so gießt er das Wasser in ein
reines Gefäß, füllt Wein, mit ein wenig Wasser vermengt, in den
Kelch und spricht: "Einer der Krieger öffnete"..., und fährt fort
mit den Worten: "Also nahm Er auch den Kelch: Trinket alle davon"...
- All dieses wird leise gesprochen. Nach dem Gebet: "Eingedenk also
dieses"..., erhebt er den Kelch und spricht: "Wir bringen Dir" ...
und liest die Worte "Dir bringen wir diesen". Anschließend spricht
er über dem heiligen Kelch die Worte: "Was aber in diesem Kelche
ist, zum kostbaren Blut Deines Christus". Allein über dem Kelch
werden diese heiligen Worte gesprochen. Zuletzt vollendet der
Priester und spricht: "Verwandelnd dieses durch Deinen" ... Danach
beendet er die Ordnung der göttlichen Liturgie.
Das in ein reines
Gefäß umgefüllte Wasser wird nach Beendigung des göttlichen
Dienstes, und nachdem die Reste des heiligen Altarsakramentes
konsumiert wurden, zur Reinigung des Kelches in diesen getan und
sodann getrunken.
Falls der
Priester es versäumt hat, während der Proskomidie etwas Wasser dem
Wein hinzuzufügen, sich aber noch vor der Wandlung daran erinnert,
so soll er dieses mit den Worten: Einer der Krieger öffnete Seine
Seite mit einem Speere, und alsbald kamen Blut und Wasser heraus,
und der, welcher es sah, hat es bezeugt, und sein Zeugnis ist wahr -
nachholen. Falls er sich daran erinnert, aber nachträglich kein
Wasser hinzufügt, so begeht er eine Todsünde.
Erinnert er sich
erst nach der Konsekration daran, so füge er außer der 'Wärme des
Glaubens' kein Wasser mehr hinzu.
Deshalb müssen
Priester und Diakon große Aufmerksamkeit walten lassen, wenn sie
Wein in den heiligen Kelch geben, daß nicht aus Unachtsamkeit eine
Todsünde entstehe. Auch sollen sie darauf achten, daß der Wein nicht
gegoren, nicht verschimmelt, nicht zu alt, und auch nicht durch
irgend etwas abstoßend geworden ist. Wird erkannt, daß er sich zur
würdigen Zelebration nicht mehr eignet, so darf er nicht verwendet
werden. Daher müssen alle Christen stets darauf bedacht sein, daß
nur das Beste für den Herren und Gott verwendet wird. So heißt es:
Alle, die diesen furchterregenden Dienst gering achten, und die sich
nicht um seine Herrlichkeit sorgen, werden grausam dafür büßen.
10. Besondere Fälle während der Konsekration
Wenn der
zelebrierende Priester sich nicht mehr sicher ist, ob er die
Einsetzungsworte des Herren über Brot und Wein, oder aber das Gebet:
Herr, der Du Deinen Allheiligen Geist in der dritten Stunde Deinen
Aposteln..., oder die Worte: Und mache dieses Brot..., Was aber in
diesem Kelche..., Verwandelnd durch Deinen Heiligen Geist... -
gesprochen hat, hierüber in Verwirrung gerät, ob sich das heilige
Mysterium wahrhaftig vollzogen habe, so möge er ohne Zweifel still
in seinen Gedanken folgendes sinnen:
Für den Fall, daß
diese vorgelegten Gaben des Brotes und des Weines noch nicht
geheiligt und gewandelt wurden, so spreche ich nun über diesen die
Worte des Herren, und er beginnt: Und in der Nacht, da Er verraten
ward, oder vielmehr..., und vollendet alle Gebete, deren er sich
nicht mehr sicher war.
11.
Für den Fall, daß der Priester die Zelebration nicht weiterführen
kann
Erkrankt der
zelebrierende Priester noch vor der heiligen Wandlung so schwer, daß
er keinesfalls den Gottesdienst weiterführen kann, vielleicht sogar
unmittelbar danach stirbt, so muß die Feier der göttlichen Liturgie
abgebrochen werden.
Falls dieses nach
der heiligen Wandlung eintritt, so soll ein anderer Priester, falls
er in der Kirche sein sollte, die göttliche Liturgie beenden.
Er hat
unmittelbar dort den Dienst aufzunehmen, da der andere Priester hat
aufhören müssen.
Sofern der
erkrankte Priester nicht gestorben, sondern noch fähig ist, das
heilige Altarsakrament zu empfangen, muß der andere Priester eine
Partikel des Lammes nehmen, mit dem Löffel etwas vom heiligen Blut
schöpfen, und beides dem erkrankten Priester spenden. Danach aber
vollzieht er die göttliche Liturgie nach der Vorschrift.
Kann kein anderer
Priester die Zelebration der göttlichen Liturgie beenden und die
heiligen Gaben konsumieren, so muß einer der frömmsten und
würdigsten Männer aus der Gemeinde daß große Velum nehmen, und mit
diesem das Allerheiligste vorsichtig und vollkommen zudecken, wobei
er darauf zu achten hat, dieses oder auch nur die heiligen Gefäße
nicht mit der bloßen Hand zu berühren. Das Allerheiligste muß so
abgedeckt sein, daß nichts auf den Diskos oder in den Kelch geraten
kann, bis daß ein anderer Priester gerufen werden kann. Trifft
dieser ein, so soll er die göttliche Liturgie beenden, sei es, daß
dieses an einem anderen Tage, oder aber an einem anderen Orte am
gleichen Tage geschieht. Er beginnt jeweils mit der Proskomidie,
bereitet ein neues Lamm, welches nach aller Ordnung geheiligt und
gewandelt wird, da dieser Priester während der vorangegangenen
Liturgie feier nicht zugegen war. Nachdem das neue Lamm zerteilt,
gespendet und konsumiert wurde, konsumieren Priester oder Diakon
anschließend sowohl das Lamm als auch das Blut aus der
vorangegangenen, aber nicht vollendeten göttlichen Liturgie. Es ist
auch erlaubt, beide Sakramentsubstanzen nach Beendigung der neuen
Liturgie gemeinsam zu konsumieren.
Sofern dieser
Fall noch vor der Wandlung eintritt, muß der andere Priester (sollte
es dem erkrankten Priester möglich sein, so auch er) nach
vollzogener Liturgie, und nachdem die restlichen Gaben auf der
Prothesis vollkommen konsumiert wurden, das verbliebene Brot und den
Wein konsumieren, nicht, als seien es Leib und Blut Christi, sondern
als gesegnetes Brot und gesegneter Wein.
Hat der Priester
die Zelebration der göttlichen Liturgie begonnen und wird, sei es
während der Proskomidie oder aber noch vor dem Großen Einzug, zu
einem Menschen gerufen, der in Todesgefahr die Taufe oder das
heilige Abendmahl empfangen möchte, und dieser Mensch befindet sich
in nicht allzu großer Entfernung von der Kirche, so soll er die
Zelebration unterbrechen, sich schnell zum Sterbenden begeben, und
ihn in der Todesstunde der Hoffnung auf die Erlösung teilhaftig
werden lassen. Danach aber kehrt der Priester zurück, den göttlichen
Dienst zu vollenden. Für die Zeit seiner Abwesenheit möge er
anordnen, aus dem Buch der heiligen Apostel, aus dem Psalter oder
verschiedene Kanones zu lesen. Auch ist es erlaubt, andere zur
Erlösung nützliche Texte für die Gläubigen in der Kirche vortragen
zu lassen.
Sollte sich der
Priester aus unabwendbaren Gründen beim Kranken länger aufhalten
müssen, und sich deshalb wesentlich zur Fortsetzung der Zelebration
verspäten, die erst bis zum Abschluß der Proskomidie geführt werden
konnte, so muß er diese Liturgiefeier abbrechen, um am nächsten Tag
die Meßfeier erneut zu beginnen. Nach Abschluß dieser göttlichen
Liturgie konsumiert er die am Vortage bereiteten, aber noch nicht
geheiligten Substanzen, wie es oben beschrieben wurde. Wird der
Priester erst nach dem Großen Einzug, oder erst nach der heiligen
Wandlung gerufen, so darf er den Vollzug der göttlichen Liturgie
nicht unterbrechen. Während er diese vollendet, legt er für den
Kranken Fürbitte ein und vertraut auf Gottes Willen.
Für den Fall, daß
durch lange Abwesenheit des Priesters die vorgelegten Gaben, seien
sie geheiligt oder auch noch nicht geheiligt, vergehen, das heißt,
sollte das Brot verschimmeln oder der Wein in Gärung übergehen, so
daß beides nicht mehr genossen werden kann, muß der Priester diese
Substanzen nehmen und in lebendes, fließendes Wasser schütten.
Jeder Priester,
der die göttliche Liturgie zelebriert und nicht an der heiligen
Kommunion teilnimmt (mit Ausnahme des oben geschilderten Umstandes),
der begeht eine schwere Todsünde und unterliegt dem Ausschluß.
Gerät eine Fliege
vor der Wandlung in den Wein im Kelch, so nehme man sie heraus,
wickle sie in Papier und verbrenne sie.
Wenn eine Spinne
oder ein anderes giftiges Insekt noch vor der Wandlung in den Kelch
gerät, so muß der Wein in ein anderes würdiges Gefäß umgegossen
werden. In den heiligen Kelch füllt der Priester erneut Wein, mit
etwas Wasser vermengt, und spricht dazu die Worte: Einer der Krieger
öffnete ... und vollzieht die göttliche Liturgie nach der Ordnung.
Nach dem Gottesdienst wird der umgefüllte Wein in lebendes,
fließendes Wasser geschüttet.
Sollte solches
erst nach der heiligen Wandlung geschehen, und der Priester vermag
aus Furcht oder Ekel dieses nicht mit dem heiligen Blute zu
schlucken, so wird das Insekt, unter Beachtung größter Vorsicht, daß
nichts mit dem heiligen Blute berührt werde, aus dem Kelche
herausgenommen. Über einem zweiten Kelch oder einem anderen würdigen
Gefäß wird sodann das Insekt dreimal mit Wein gründlich abgespült.
Dieser Wein wird aufbewahrt. Das Insekt wird in Papier oder in
reinen Stoff gehüllt und nach der Liturgie in der Verpackung auf
einem Ziegelstein (oder sonst einem sauberen Stein) verbrannt. Die
Asche vergräbt man unter dem heiligen Altartisch, oder man schüttet
sie am Orte der üblichen Handwaschung aus. Der Wein, mit welchem das
Insekt abgespült wurde, soll in lebendes, fließendes Wasser gegossen
werden. Sollte es in erreichbarer Nähe keinen Fluß geben, so muß
dieser Wein unter dem heiligen Altartisch in eine kleine Grube, die
mit den Füßen nicht erreichbar sein soll, gegossen werden.
Anschließend wird die kleine Grube wieder zugeschüttet.
Gefriert im
Winter der Wein im heiligen Kelch, so müssen Priester oder Diakon
die Velen erwärmen, um damit den Kelch einzuhüllen, auf daß der Wein
wieder auftaue. Man kann auch den Kelch in heißes Weihwasser
tauchen. Dabei ist darauf zu achten, daß kein Tropfen des Wassers in
den Kelch gerät.
Verschüttet der
Priester aus Unachtsamkeit etwas vom göttlichen Blut, so begeht er
eine Todsünde. Fällt dieses auf die Tischplatte (und ist es dem
Priester möglich, sich zu bücken und es zu berühren), so soll er es
mit der Zunge aufnehmen, ist dieses nicht möglich, so nehme er es
gründlich mit einem Schwamme auf (gleiches gilt auch für den Fall,
daß etwas auf den Fußboden fällt). Anschließend muß die Platte
gehobelt werden, um danach die Hobelspäne auf einem Ziegelstein oder
einem anderen sauberen Steine zu verbrennen. Die Asche wird unter
den heiligen Altartisch vergraben.
Gerät etwas vom
heiligen Blut auf die nackte Erde, so muß diese ausgehoben,
verbrannt und danach unter dem heiligen Altartisch vergraben werden.
Wird etwas vom
göttlichen Blut auf einen Stein verschüttet, so muß, soweit möglich,
dieses mit der Zunge aufgenommen, oder aber mit einem Schwamm sehr
sorgfältig aufgesogen werden. Den Stein wäscht man anschließend mit
reinem Wasser ab, welches mit dem Schwamm danach unter dem heiligen
Altartisch ausgepresst wird.
Wird etwas vom
göttlichen Blut auf die obere Altardecke (Endytion) verschüttet,
oder auf das Antiminsion, so soll der Priester zuerst versuchen,
nach Möglichkeit dieses mit den Lippen aufzunehmen, sodann reibt man
den Stoff mit dem kleinen Schwämmchen, welches zum Antiminsion
gehört, trocken. Nach der göttlichen Liturgie wird die obere
Altardecke abgenommen. Die Stelle, über welcher das göttlichen Blut
vergossen wurde, wäscht der Priester mit reinem Wasser aus, wobei er
dieses im heiligen Kelch oder in einer Trinkschale auffängt. Dreimal
soll die getränkte Stoffstelle ausgespült werden. Das verwendete
Wasser wird sodann in lebendes, fließendes Wasser getan, oder aber
in einer kleinen Grube unter dem heiligen Altartisch vergraben. Das
Altartuch wird getrocknet und wieder auf den Altartisch gelegt.
Fällt etwas vom
heiligen Blut auf die Velen oder die liturgischen Gewänder, so wird
es ebenfalls zu erst mit den Lippen aufgenommen. Danach reibt man
den Stoff mit dem Schwamm trocken. Nach dem Gottesdienst wird der
Stoff sehr gründlich dreimal mit reinem Wasser ausgespült. Dieses
Wasser wird in einem würdigen Gefäß aufgefangen und anschließend in
einer Grube unter dem heiligen Altartisch vergraben.
Gelangt etwas vom
göttlichen Blut auf ein auf dem Boden ausgebreitetes Tuch oder auf
einen Teppich, so muß es zuerst mit einem Schwamm aufgenommen und in
einen Kelch getan werden. Hierzu verwendet man jenen Schwamm, mit
welchem der heilige Kelch getrocknet wird. Danach wird der Ort gut
ausgewaschen. Das hierfür verwendete Wasser wird in dem für
Antidoron bestimmten Gefäß aufgefangen. Abschließend schneidet man
den noch feuchten Stoff heraus und verbrennt ihn auf einem Steine.
Asche und Wasser werden in der Erde unter dem heiligen Altartisch
vergraben.
Für den Fall, daß
nach der heiligen Wandlung fast das ganze heilige Blut aus dem Kelch
vergossen wird, also daß nur ein kleiner Rest im Kelche bleibt, soll
der Priester mit diesem Rest den Gläubigen die Kommunion austeilen
und die göttliche Liturgie vollenden. Das Aufnehmen, Ausspülen und
Reinigen geschieht danach in der angegebenen Weise.
Falls nichts mehr
im Kelche zurückbleibt, gießt der Priester erneut Wein und etwas
Wasser in denselben, und wiederholt die Worte der Proskomidie:
...Und alsbald kamen Blut und Wasser... Danach wird die Konsekration
vollzogen. Hierbei beginnt der Priester mit den Worten: Also nahm Er
auch... und: Trinket alle davon, das ist mein ...: und schließt das
Gebet an: Eingedenk also dieses: Wir bringen Dir das Deine von dem
Deinen dar... Hierbei erhebt er nur den Kelch. Danach folgt: Dir
bringen wir... und: Herr, der Du Deinen heiligen Aposteln..., mit
den dazugehörenden Versen. Zur Wandlung wird allein über dem
heiligen Kelch gesprochen: Was aber in diesem Kelche ist...:
Verwandelnd dieses durch Deinen Heiligen Geist..., und anschließend
das Gebet: Auf dass sie ... Ist all dieses vollzogen, so
kommuniziert der Priester. Diese erneuten Gebete werden leise
gesprochen, während in der Kirche entsprechende Verse gesungen
werden, bis der Priester das Notwendige vollbringt, auch, damit die
Gläubigen ob der Verzögerung nicht traurig würden.
Große Achtsamkeit
ist notwendig, und tadeln muß sich jeder, wenn so Schreckliches aus
Unachtsamkeit geschieht. Allein inbrünstiges Weinen kann die Antwort
auf solche Schuld sein.
Muß sich der
Priester nach der Kommunion übergeben, so hat das Erbrochene in
einer hölzernen Schale aufgenommen zu werden. Diese bewahrt man
solange in einem reinen Behältnis auf, bis alles gut ausgetrocknet
ist. Danach wird es dem lebenden, fließenden Wasser übergeben, oder
aber auf einem reinen Steine verbrannt. So muß auch mit der Erde
verfahren werden, auf welche das Erbrochene fiel: Sie wird
ausgehoben und verbrannt, und die Asche vergräbt man unter dem
heiligen Altartisch oder schüttet sie in einen Fluß.
Fällt eine
Partikel des göttlichen Leibes auf den Boden, so soll sie mit großer
Behutsamkeit aufgehoben und auf den Diskos gelegt werden. Der Boden
wird danach gründlich gereinigt, falls es Erdreich war, so wird ein
wenig davon ausgehoben. Das Aufgenommene übergibt man lebendem,
fließendem Wasser, oder man verbrennt es. In diesem Fall wird die
Asche unter dem heiligen Altartisch vergraben.
Ist der
Oberlippenbart des Priesters struppig, und tauchen diese Haare aus
Unachtsamkeit in das heilige Blut, so versündigt sich der Priester.
Ist solches aber geschehen, muß der Priester zuerst mit seinen
Lippen die Barthaare gründlich absaugen, um sie anschließend mit dem
Velum abzutrocknen. Pflegt er seinen Bart, vermag er dieser Sünde zu
entgehen.
Legt der
zelebrierende Priester eine Partikel des göttlichen Leibes auf den
Handteller seiner rechten Hand, oder empfängt er die Kommunion aus
der Hand des Hierarchen, so darf er seine Hand anschließend auf
keinen Fall zusammendrücken. Zum Empfang des Sakramentes aus der
Hand des Hierarchen unterstützt die linke Hand des Priesters die
rechte, welche zu einer kleinen Schale gebogen wird. Nach dem
Empfang wird die Hand nicht über dem Haupt, sondern über dem
heiligen Altartisch gehalten, während der Priester sein Haupt
ehrfurchtsvoll senkt und in Furcht und Liebe auf die Gaben in seiner
Hand schaut. Sodann spricht er die vorgeschriebenen Gebete und
kommuniziert. Nach der Kommunion soll der Priester gründlich seine
Hand betrachten, und wenn auch nur ein kleinstes Partikelchen
zurückgeblieben sein sollte, so muß dieses mit der Zunge aufgenommen
werden, daß nichts verloren ginge. Anschließend wischt der Priester
mit dem zum Antiminsion gehörenden Schwämmchen seinen Handteller
über dem Diskos aus. Ebenso wird mit dem Iliton verfahren.
Hat der Priester
aus dem Kelch vom heiligen Blut empfangen, muß er seine Lippen gut
mit der Zunge reinigen und anschließend mit dem Schwämmchen
trocknen. Danach wird der Rand des heiligen Kelches sorgsam mit dem
gleichen Schwämmchen abgetrocknet. Er soll darauf achten, daß auch
nicht der kleinste Tropfen des göttlichen Blutes an seinem Barte
haften bleibt.
Sollte das
heilige Lamm auf dem Diskos gefrieren, daß es dem Priester unmöglich
wird, es zur bestimmten Zeit zu brechen, so muß er wie folgt
handeln: Das heilige Lamm bleibt auf dem Diskos, und dieser wird,
mit Asteriskos und Velum bedeckt, auf dem heiligen Altartisch über
einer Schale mit brennender Kohle gehalten und solange erwärmt, bis
das Lamm wieder aufgetaut ist und gebrochen werden kann.
Sollten Feinde,
Fremdlinge, Ketzer, Verruchte oder Mörder den Priester während der
Zelebration überfallen und ihm die Fortsetzung der Zelebration
unmöglich machen, so muß er das allerheiligste Altarsakrament
vollkommen konsumieren, daß es nicht der Verunglimpfung, dem
Kirchenraub oder den Sakrileg ausgesetzt werde. Danach kann der
Priester versuchen, die Kirche zu verlassen. Besser wäre es jedoch,
er bliebe, und sollte er den Tod erleiden, so empfängt er die
Märtyrerkrone.
Naht jemand dem
zelebrierenden Priester mit der Absicht, ihn zu töten, um dadurch
den heiligen orthodoxen Glauben zu lästern, so darf der Priester die
Zelebration nicht unterbrechen, vielmehr muß er sein Dienen
fortsetzen, auch wenn er dadurch dem Tode entgegengeht. Wird er
getötet, so wird er dem Chor der Märtyrer zugezählt.
Bricht während
der Zelebration der göttlichen Liturgie in der Kirche ein Brand aus,
oder droht sie durch einen Sturm einzustürzen, so soll der Priester
mit größter Behutsamkeit das Allerheiligste mit dem Antiminsion
aufheben, die Kirche verlassen, und an einem anderen, würdigen Ort
auf dem gleichen Antiminsion die göttliche Liturgie vollenden, wobei
er dort wieder einsetzt, da er unterbrechen mußte.
Sollte nach der
Konsekration des Brotes und des Weines ein Wunder dergestalt
geschehen, daß das Brot das Aussehen eines Körpers, oder eines
Kindes, während der Wein das Aussehen echten Blutes annimmt, und die
se Erscheinung sich nicht schnell wieder verliert, so daß die
Substanzen wieder wie Brot und Wein aussehen, vielmehr, wenn diese
Erscheinung länger anhalten sollte, dann darf der Priester
keinesfalls kommunizieren, denn diese sind dann nicht der Leib und
das Blut Christi, sondern ein Wunder, welches entweder des
Unglaubens wegen, oder aus einem anderen Grunde geschehen ist. Der
Priester aber nimmt eine neue Prosphore ( die einwandfrei die
Gestalt des Brotes aufweist ) und vollzieht mit dieser die ganze
Ordnung, die für die Bereitung des Lammes vorgeschrieben ist,
während er das wundersam Verwandelte sorgsam und ehrfürchtig
aufbewahrt. Er beginnt wieder mit den Worten: Mit diesen seligen
Kräften ..., und vollendet alles, während er über dem Kelch nichts
wiederholt. Falls auch der Wein im Kelch das Aussehen des Blutes
annimmt, so wird dieser in einen zweiten Kelch oder in ein anderes
Gefäß gegossen. Der Priester aber gießt neuen, mit etwas Wasser
vermengten Wein in den Kelch, spricht alle Gebete zur Kommunion und
konsekriert nach der göttlichen Ordnung den Wein. Anschließend
kommuniziert er und vollendet die heilige Liturgie.
Nimmt die
Substanz, welche in der Gestalt des Körpers oder der eines Kindes
erschienen war, bald wieder das Aussehen des Brotes, und die im
heiligen Kelche seiende wieder das Aussehen des Weines an, so soll
der Priester kein neues Lamm bereiten und auch keinen neuen Wein in
den Kelch geben, sondern so kommunizieren und den Gottesdienst
vollenden, denn er empfängt den wahren Leib und das wahre und
kostbare Blut Christi.
Schließlich soll
der Gemeindepriester wissen, daß er an jedem hohen Feiertag, an
jedem Sonntag, wie auch stets am Sonnabend, die göttliche Liturgie
feiern muß. Tut er dieses nicht, so begeht er eine Todsünde, denn er
hindert viele an der Teilnahme am göttlichen Dienst, zu welcher
sowohl der göttliche Wille, als auch die kirchlichen Vorschriften
verpflichten.
Es ist darauf zu
achten, daß ein Priester an einem Tage nur eine göttliche Liturgie
zelebrieren darf, wie auch nur eine Liturgie auf jedem heiligen
Altartisch an jedem Tage gefeiert werden kann. Diese eine
Darbringung ist das Zeichen für den einen Tod Christi, den Er einzig
um unseretwillen auf Sich genommen hat, wie auch der einmaligen
Leiden, welche Er um unseretwillen erduldete.
12. Anweisungen für das Verhalten nach dem
Vollzug der heiligen Eucharistie
Nach der
Austeilung des göttlichen Altarsakramentes müssen Priester oder
Diakon die auf dem Diskos verbliebenen Partikel mit großer Sorgfalt
in den heiligen Kelch schütten, daß auch nicht die kleinste Partikel
hinunterfiele oder zurückbliebe. Deshalb wird der Diskos über dem
Kelch gehalten, während mit dem Schwämmchen alles abgewischt wird,
so daß nichts zurückbleiben kann. Gleicherweise wird alles, was
vielleicht auf dem Antiminsion oder dem Iliton zurückgeblieben ist,
mit dem Schwämmchen auf den Diskos getan, von welchem es in den
Kelch geschüttet wird. So tragen sie Sorge, daß kein Teilchen
außerhalb des Kelches bleiben kann.
So muß es der
Priester zu jeder göttlichen Liturgie halten. Eine Todsünde beginge
er und unterläge dem Ausschluß, wollte er Antiminsion oder Iliton
über einem Feuer oder Wasser ausschütten, denn stets kann auf diesen
allein durch die Unachtsamkeit des Priesters etwas vom göttlichen
Leib zurückgeblieben sein. Aus diesem Grunde wurde darauf
hingewiesen, wie sorgsam alles auf dem Diskos gesammelt und
anschließend in den heiligen Kelch getan werden muß, um sodann auf
der Prothesis konsumiert zu werden.
Zur Beendigung
muß Sorge darum getragen werden, daß auch nach dem Konsumieren des
Allerheiligsten auf der Prothesis auch nicht die kleinste Partikel,
und auch nicht der kleinste Tropfen des göttlichen Blutes im Kelch
zurückbleiben. Deshalb soll der Kelch dreimal mit heißem Wasser
ausgespült werden, welches anschließend getrunken wird. Danach wird
der Kelch mit einem Schwamm (oder mit einem hierfür bestimmten Tuch)
trockengewischt. Schwamm oder Tuch verbleiben sodann im heiligen
Kelch. Solange das allerheiligste Altarsakrament auf der Prothesis
steht, soll vor diesem eine Kerze brennen, bis die Gaben konsumiert
werden.
Der Priester muß
Kirchendiener und Ministranten lehren, sich in der Nähe des heiligen
Altartisches und auch vor der Prothesis nur mit größter Furcht, mit
Zittern und Ehrfurcht zu bewegen, wenn dort das göttliche
Altarsakrament steht, und daß es sich gebührt, sich ehrfurchtsvoll
vor diesem zu verneigen, wenn man sich ihm nähert, oder wenn man an
ihm vorbeigehen muß.
Ist das zum
Antiminsion gehörende Schwämmchen aufgerauht, das Tuch unansehnlich
oder staubig geworden, müssen Priester oder Diakon diese mit eigener
Hand gründlich über jener Stelle waschen, über der sonst die
Handwaschung vollzogen wird. Häufig soll beides gewaschen werden,
auf daß Schwämmchen und Tuch stets sauber seien.
Die geweihten
Gefäße - Kelch, Diskos, Asteriskos und der Löffel sollen oft von
möglichen Resten gesäubert werden, auch schütze man sie vor
Feuchtigkeit, daß sich kein Rost ansetze.
Ist die göttliche
Liturgie vollendet, und sind die heiligen Gaben konsumiert, so betet
der Priester, sei es, bevor er die liturgischen Gewänder ablegt, sei
es danach, noch im Altarraum mit Rührung und dankbarem Herzen
die Dankgebete nach der heiligen Kommunion.
Verläßt der
Priester anschließend die Kirche, so soll er sich nicht sofort einer
Arbeit zuwenden, viel mehr ziemt es sich, noch eine gewisse Zeit im
Gebet zu verharren und darüber nachzusinnen, welch großes Geschenk
er in dieser göttlichen Liturgie erhalten hat. Hierfür sagt er Dank
und bittet, daß er an allen Tagen seines Lebens von Gott gewürdigt
werde, an diesem Geschenk teilzuhaben.
Am Tage der
Zelebration ist jedes übermäßige Essen, Trinken oder Schlafen
untersagt. Ist der Priester verheiratet, so soll er sich auch der
körperlichen Liebe enthalten, um der Liebe und der Ehre des
himmlischen Königs willen, den er im Tempel und in der Wohnstätte
seiner Seele ganz empfangen hat.
13. Wie das göttliche Altarsakrament für die
Krankenkommunion aufbewahrt wird
Zuerst muß der
Priester der Gemeinde (oder im Kloster) dafür Sorge tragen, daß die
heiligen Gefäße: Kelch, Diskos, Asteriskos, Löffel, Ziborium oder
Pyxis - aus Gold oder aus Silber (nur in größter Not aus Zinn)
gefertigt sind, und daß sie sich gut für die Zelebration und für die
Aufbewahrung des göttlichen und lebenspendenden Leibes Jesu Christi
eignen, denn in ihnen vollzieht sich das furchterregende Mysterium,
und in ihnen weilt sichtbar der Herr Jesus selbst.
Alle kirchlichen
Gegenstände sollen herrlich sein, so die liturgischen Gewänder, die
heiligen Kreuze, das kostbar verzierte Evangeliar, doch am
vollkommensten müssen die heiligen Gefäße sein. Nur wenn aus großer
Armut Kelch, Diskos, Asteriskos, Löffel und Ziborium (oder Pyxis)
zur Aufbewahrung der Krankenkommunion nicht aus Gold oder Silber
sein können, dürfen sie aus Zinn gefertigt werden. Alles andere
unterliegt der gerechten Bestrafung und dem bischöflichen Verbot.
Das Ziborium, in
welchem das Allerheiligste - der Leib des Herren - aufbewahrt werden
soll, muß mit einem Deckel versehen sein, auf welchem ein Kreuz
befestigt ist. Es hat stets mit dem Altarsakrament auf dem heiligen
Altartisch zu stehen. Kein anderer Ort ist erlaubt.
Nie darf eine
ungeweihte Hand das Ziborium berühren. Wagt es dennoch jemand, es
sei denn, er täte es in äußerster Not, so begeht er eine Todsünde
und unterliegt schwerer Kirchenstrafe.
Die Partikel zur
Krankenkommunion dürfen nicht nur am Kardonnerstag nach dem für
Kardonnerstag vorgesehenen Ritus geweiht, getrocknet und aufbewahrt
werden, wenn hierfür die Notwendigkeit besteht.
Ist das Ziborium
aus Gold oder aber aus Silber (dann aber innen vergoldet ), so wird
das Allerheiligste ohne eine Papierunterlage in das Gefäß gelegt.
Ist es aber nur aus Silber oder aus Zinn, so wird weißes, reines
Papier untergelegt, auf welchem das Allerheiligste ruht.
Das
Allerheiligste muß ofters überprüft werden. Entblößten Hauptes und
mit besonders sorgfältig gewaschenen Händen nähert sich der Priester
in Ehrfurcht dem Ziborium, verneigt sich und öffnet das Gefäß.
Sollte die tägliche Überwachung nicht möglich sein, so doch
mindestens jeden zweiten oder dritten Tag. Der Priester trägt dafür
die Verantwortung, daß nicht seiner Unachtsamkeit oder
Nachlässigkeit wegen Schimmel oder Feuchtigkeit die Gaben verderben.
Als Herabwürdiger des göttlichen Sakramentes machte er sich sonst
schwerer Sünde schuldig und unterläge dem Ausschluß.
Sollte erkannt
werden, daß die Gaben feucht zu werden beginnen, so muß das
Antiminsion entfaltet, das Allerheiligste unter größter Vorsicht aus
dem Ziborium genommen und auf den Diskos gelegt werden. Die Fenster
werden geöffnet, und der Priester muß solange bei den heiligen Gaben
verweilen, bis diese wieder vollkommen trocken geworden sind. Dabei
ist darauf zu achten, daß keine Fliege (oder ein anderes Insekt) die
Gaben berühren kann. Wer dieses nicht tut, der versündigt sich
schwer.
Verbrennt aus
Unachtsamkeit des Priesters das Allerheiligste während des Trocknens,
oder zerfallen die Gaben durch Feuchtigkeit, weil der Priester zu
träge war es zu verhindern, so begeht dieser eine Todsünde und
unterliegt dem Ausschluß.
Falls solches
dennoch eintreten sollte (Gott bewahre jeden davor!), so darf mit
solchen Gaben niemandem die Kommunion gespendet werden. Der Priester
darf, so wie er diesen Umstand festgestellt hat, keine Zeit
verlieren. Zum nächsten Morgen muß er sich vorbereiten: Während der
göttlichen Liturgie muß ein neues Lamm bereitet werden, welches nach
der Konsekration geteilt, getrocknet und zur Aufbewahrung in das
gereinigte Ziborium gelegt wird, um damit die Kranken und die des
Sakramentes Bedürfenden zu speisen. Die verdorbenen Gaben aber füllt
er nach Beendigung der göttlichen Liturgie auf der Prothesis in den
heiligen Kelch und konsumiert sie zusammen mit den verbliebenen
Partikeln aus der letzten Eucharistiefeier.
Wenn du dich, o
Priester, darauf vorbereitest, am Kardonnerstag das heilige
Sakrament für die Krankenkommunion zu bereiten, aber auch, falls
notwendig, zu jeder anderen Zeit, so bereite ein zweites Lamm und
verfahre dabei nach der Ordnung, die für die Liturgie
praesanctificatorum vorgeschrieben ist, tränke sodann dieses Lamm
mit Hilfe des Löffels über dem heiligen Kelch ein wenig mit dem
göttlichen Blut. Hierbei bedarf es größter Vorsicht, daß das Lamm
nicht zu feucht, daß aber auch nichts vom heiligsten Blut
verschüttet wird.
Das mit
göttlichem Blut Getränkte Lamm wird auf dem heiligen Altartisch in
folgender Weise getrocknet: Das Antiminsion wird entfaltet, das Lamm
dem Ziborium entnommen und auf den Diskos gelegt. Danach
weihräuchert der Priester dreimal um den heiligen Altartisch und
verneigt sich ehrfürchtig. Mit der Lanze zerteilt er darauf
andächtig das Lamm in kleine Partikel.
Nach der
Zerteilung wird eine Kachel oder ein sauberer Ziegelstein auf den
rechten Rand des Antiminsion gelegt. Obenan stellt man ein sauberes
irdenes, eisernes oder kupfernes Gefäß mit brennender Kohle. Nach
gebührender Verehrung stellt der Priester den Diskos mit den
zerteilten Gaben vorsichtig über dieses Gefäß. Sorgfältig ist
darüber zu wachen, daß die Gaben langsam trocknen können. Oft müssen
sie mit der Lanze gewendet werden, daß sie auf keiner Seite
verbrennen. Ist der Diskos ausreichend warm geworden, stellt man ihn
auf das Antiminsion oder aber auf ein Velum, daß nicht durch
Überhitzung das Allerheiligste versengt werde. Kühlt sich nun der
Diskos wieder ab, wird er erneut über das Kohlegefäß gestellt.
Dieses wiederholt man solange, bis das Sakrament genügend getrocknet
wurde. Die getrockneten Gaben werden sodann in die Pyxis gelegt,
welche verschlossen an ihren Platz gestellt wird. Nach
entsprechender Anbetung wird das Antiminsion wieder
zusammengefaltet.
In den großen
Städten oder in Klöstern, da täglich die göttliche Liturgie
zelebriert wird, müssen nicht unbedingt Partikel für die
Krankenkommunion getrocknet werden. Dort ist es nicht erforderlich,
hierfür ein gesondertes Lamm zu bereiten, sondern es genügt, einen
Teil des einen Lammes mit dem göttlichen Blut zu tränken und bis zum
kommenden Morgen für den Notfall aufzubewahren. Wird dieses täglich
erneuert, so bedarf es nicht des Trocknens, und so vermag man auch,
allen Unglücksfällen zu entgehen.
14. Über das Austeilen, den Empfang, das Bewahren
und die wahre Verehrung des heiligen Altarsakraments
Priester und
Diakone sollen mit Großer Würde in der Kirche des Herren ihr Dienen
erfüllen und dem Allerheiligsten die gebührende Verehrung
darbringen. Sie müssen danach streben, dieses so oft als möglich zu
empfangen. Die Gläubigen soll der Priester dazu erziehen, dasselbe
reinen Gewissens möglichst an jedem Feiertag zu empfangen. Ist
dieses nicht durchführbar, so sollen die Gläubigen wenigstens zu den
vier Fastenzeiten nach entsprechender Vorbereitung kommunizieren.
Ein jeder muß sich demütig und rein an Körper und Seele diesem
göttlichen Sakrament nahen.
Wer außerhalb der
vier Fastenzeiten den Vorsatz hat, zum heiligen Abendmahl zu kommen,
der soll sieben Tage vorher fasten, die Gebete in der Kirche hören
und die Hausgebetsordnung erfüllen. (Dieses, wenn irgend möglich,
sonst soll er drei, mindestens aber einen Tag fasten). Darüber
hinaus muß sich jeder gebührend auf die Beichte vorbereiten.
Verheiratete
Christen sollen sich in dieser Zeit jeglichen Zusammenkommens
enthalten.
Acht Tage vor der
Kommunion möge jeder vor seinem Beichtvater seine Sünden bekennen.
Am Vorabend derselben darf nichts mehr gegessen werden. Ist aus
Altersgründen eine vollkommene Enthaltsamkeit nicht möglich, so soll
nur eine geringe Nahrungsmenge aufgenommen werden. Von Mitternacht
an aber enthalten sich alle vollkommen. Der Gläubige bereitet sich
nach Kräften durch Gebet, Verbeugungen und geistliches Sinnen auf
die Kommunion vor. Wer des Lesens nicht kundig ist und weit entfernt
lebt, soll vom Priester eine entsprechende Hausgebetsordnung
auferlegt bekommen.
Nach der in der
Kirche üblichen Gebetsordnung am Morgen sollen alle, die das heilige
Abendmahl empfangen wollen, die aber des Lesens unkundig sind, in
der Kirche bleiben und dem Priester lauschen, der die Gebetsordnung
zur Vorbereitung auf das heilige Abendmahl vorträgt. Auch sollen sie
die Horen hören. Wer des Lesens kundig ist, kann diese Ordnung auch
in seinem Hause allein vollziehen.
Zu Beginn der
göttlichen Liturgie versammeln sich alle in der Kirche und folgen
dem Gottesdienst mit Furcht, Gebet und Andacht. Zum heiligen
Abendmahl nähern sie sich würdig und in tiefer Demut. Bis auf die
Erde verneigen sie sich vor Christus, der unter den Gestalten von
Brot und Wein wahrhaftig zugegen ist. Die Arme werden über der Brust
kreuzförmig übereinandergelegt. So bekennen wir den gekreuzigten
Christus und drücken unsere Liebe zu ihm aus. Hat der Gläubige das
Allerheiligste empfangen, trocknet ihm der Priester die Lippen mit
einem Tuche. Anschließend küßt der Kommunikant den Rand des
Kelchfußes, als sei es die geöffnete Seite des Herren selbst, aus
welcher Blut und Wasser entströmt waren. Jeder soll das
Allerheiligste sogleich herunterschlucken. Danach tritt er ein wenig
zur Seite, verneigt sich, jedoch nicht bis zur Erde, um das
Empfangene wohl zu behalten, und verharrt schweigend und andächtig
an seinem Platz, ohne jemandem auch nur das geringste zu sagen. Auch
darf er nicht spucken, ehe er Antidoron und etwas mit Weihwasser
vermengten Wein zu sich genommen hat. Bis zum Abschluß der
göttlichen Liturgie und bis alle Dankgebete gesprochen wurden,
bleibt der Gläubige in der Kirche.
Gedenke, o
Priester, daß du niemals (falls zu viele Kommunikanten in der Kirche
sind und nicht genügend viel vom göttlichen Leib und Blut im
heiligen Kelch ist) einfaches Brot und einfachen Wein in den Kelch
hinzufügen darfst. Dieses wäre eine Todsünde, und du unterlägest dem
Ausschluß. In solchem Falle befiehl den Gläubigen, bis zum kommenden
Morgen zu warten, um dann während der neuen göttlichen Liturgie zu
kommunizieren. Oder nimm aus den Ziborium von den für die
Krankenkommunion bereiteten Gaben, füge sie in den heiligen Kelch
und laß so die Gläubigen am Abendmahl teilnehmen.
Jeder, Priester
und Laie, der in die heilige Kirche eintritt, soll zum heiligen
Altar schauen und in Gottesfurcht die gebührende Verehrung erweisen,
gleich als befinde er sich in den Himmeln vor Gottes Angesicht, der
nach seiner Verheißung hier gegenwärtig ist.
Wer in den
heiligen Altarraum tritt, soll vorher schon sein Haupt entblößen und
sich tief verneigen. Naht er dem heiligen Altartisch selbst, so
verbeugt er sich bis auf den Boden. Alles, was im Altarraum
geschieht, soll in großer Demut und andächtig getan werden,
eingedenk, daß es vor dem Angesicht des hier gegenwärtigen Gottes
geschieht. Bevor der heilige Altarraum verlassen wird, muß sich
jeder vor dem allerheiligsten Altarsakrament in Ehrfurcht verneigen.
Soll vor den
königlichen Türen eine Ektenie gesprochen werden, so wird das Haupt
entblößt und eine Metanie ausgeführt. Nach der Ektenie verneigt man
sich wieder und kehrt an seinen Platz zurück. Jedesmal, wenn man an
den königlichen Türen vorübergehen muß, verneigt man sich (vor dem
Allerheiligsten). Niemand darf an den königlichen Türen
vorübergehen, ohne dieses zu beachten.
Haben Priester,
Diakon und Kirchendiener, jeder in seinem Rang, alle Ordnungen der
Gottesdienste für die Nacht, den Morgen, den Tag und den Abend
vollendet, so erweisen sie Gott, dem Herrn, andächtig die Verehrung,
denn dieses ist vor ihm angenehm. Solche Anbetung des
Allerheiligsten schenkt durch Christus, den Herrn, in allen Gefahren
reiche Gnade.
Auch den Küster
soll der Priester anleiten, nur mit großer Furcht und Zittern und
stets andächtig in den heiligen und göttlichen Altarraum einzutreten
und die ihm übertragenen Dienste auszuführen. Stets soll er daran
denken, daß Christus, unser Gott, auf dem Altare gegenwärtig ist.
Betritt oder verläßt er den Altarraum, so hat er sich vor dem
heiligen Altare selbst tief zu verneigen. Weder den heiligen Altar,
noch das auf diesem ruhende allerheiligste Altarsakrament, noch die
geweihten Gefäße oder andere geweihte Dinge darf er berühren, um
nicht in eine Sünde zu fallen. Allein die Leuchter, die Kerzen, das
Weihrauchgefäß und die geringeren geweihten Gegenstände darf er
berühren.
Um der Ehre des
Allerheiligsten willen soll kein Ungeweihter den heiligen Altarraum
betreten. Einer Frau ist das Betreten des Altarraumes grundsätzlich
untersagt.
Der Küster soll
häufig das Sakrament der Buße und das heilige Abendmahl empfangen,
er muß stets nüchtern sein, gottesfürchtig und wohltätig leben.
Seine Aufgabe ist es, Prosphoren, Wein, Wasser, Weihrauch und Kohle
in den heiligen Altarraum zu bringen, die Kerzen zu entzünden und zu
löschen, die Kohle im Weihrauchgefäß zu erhitzen. Er muß das warme
Wasser bereiten und dem Priester reichen, den Altarraum oft säubern,
sowohl den Fußboden fegen, als auch Wände und Decken von Staub und
Spinnweben befreien.
Nur Priester,
Diakon und Hypodiakon dürfen den heiligen Altartisch und die
Prothesis säubern und pflegen, daß zu keiner Zeit auf diesen etwas
Unreines zu finden wäre. Keine ungeweihte Hand berühre je diese
heiligen Tische.
Des Küsters
Aufgabe ist es auch, in der Kirche und in der Vorhalle die Ikonen,
Wände, Decken und Dächer von Staub und Spinnweben zu befreien, den
Boden oft zu fegen. Das im Altarraum oder in der Kirche
Zusammengefegte darf nicht an einem unwürdigen Ort ausgeschüttet
werden. Entweder wird es in einen Fluß getan, oder aber an einen
Ort, der sonst nicht genutzt oder betreten wird.
Nicht allein
Priester und Altardiener, sondern alle gottesfürchtigen Christen
sollen, sobald sie das Allerheiligste erblicken, sei es in der
Kirche, sei es, wenn das Sakrament zu einem Kranken gebracht wird,
sich vor diesem ehrfurchtsvoll verneigen.
Der Priester muß
seine Gläubigen und geistlichen Kinder lehren, den göttlichen Willen
und die Ordnung der Mutterkirche zu begreifen: Wer in die heilige
Kirche kommt, soll sich mit jedem in der Kirchen ordnung
vorgeschriebenen Gesang vor Gott, dem Herrn, verneigen, wann immer
es alle in Sorgfalt tun. Als Anfangsfrüchte seines Mühens soll er
sein Flehen, Beten und Danken darbringen. Den Gesängen und Lesungen
in der Kirche muß er verständig lauschen, um die Lehren der Apostel,
die Psalmen und die geistlichen Gesänge, besonders aber das heilige
Evangelium und die Lehren der Kirchenväter recht zu verstehen. In
seinem Herzen jedoch möge er Gott, den Herren, unablässig besingen.
Weiterhin soll
der Priester wissen, daß alle Christen, die den einen Glauben
bewahren, die von unserer einigen Kirche nicht exkommuniziert wurden
oder unter einem selbstauferlegten Eide stehen, die in der Beichte
wahre Reue zeigen und vom Beichtvater keine zeitlichen
Verbotsauflagen erhielten, die ehrfurchtsvoll leben, in gebührender
Würde Christi Leib und Blut empfangen sollen. Heranwachsende Kinder,
die bereits beichten können, und Kleinkinder, die nach kirchlichem
Brauch um des Glaubens willen gebracht werden, dürfen der Teilnahme
am Altarsakrament zur Heilung ihrer Seelen und Leiber und zum
Empfang der göttlichen Gnade gewürdigt werden.
Unwürdige
hingegen sollen von der Kommunion ausgeschlossen werden, also jene,
die einer Verurteilung durch den Bischof unterliegen, auch solche,
die von ihrem Beichtvater gebannt oder mit einem Interdikt bestraft
wurden, wie alle offenkundigen Sünder, die Unzüchtigen, welche in
einem Konkubinat leben und deren Teilhaber, die Ehebrecher,
Wucherer, Zauberer, Wahrsager, Kirchendiebe, Kartenspieler,
Würfelspieler, Lästerer, alle, die Schamlosigkeiten reden oder jede
erdenkbare Ungehörigkeit begehen, die Schande und Vorwürfe
verbreiten oder ähnliches tun. Solange diese Menschen nicht
aufrichtig beichten und Früchte wahrer Buße bringen, solange sie
nicht die Ärgernisse, an denen sie teilhatten oder zu denen sie
verführten, durch echte Reue erkennbar überwinden, darf ihnen das
heilige Abendmahl auf keinen Fall gespendet werden.
Der nicht
offenkundige Sünder, der seine Sünde in der Beichte bekennt, soll
weise geheilt werden, daß andere durch seine Schande nicht versucht
würden, ihn zu verdächtigen, aus Vermessenheit zur heiligen
Kommunion angenommen oder von ihr ausgeschlossen worden zu sein.
Besessene oder
Ohnmächtige dürfen die heilige Kommunion nicht erhalten. Erlangen
sie ihr Bewußtsein zurück, können sie ihre Umwelt wieder erkennen
und werden wieder ansprechbar, so daß sie mit zerknirschtem Herzen
ihre Sünden bekennen können, kommen sie in die Kirche, um Gott
anzubeten und den Gesängen zu lauschen, und lassen sich ganz
offenbar keine Anzeichen der Unwürdigkeit mehr in ihnen finden, so
sollen auch sie des Abendmahles gewürdigt werden.
Als Antwort für
alle würdige und wahre Bedachtsamkeit, wie ein jeder dem Herren
wohlgefällig sei, und für alle Mühen, die kirchlichen Traditionen in
körperlicher und geistiger Reinheit zu bewahren, schenkt der Herr
seinem Volke Frieden und Gnade, und den Gottesfürchtigen auf dieser
Erde ein glückliches Leben. Danach aber macht er sie zu Erben der
größten Freude: Der ewigen Schönheit in den Himmeln, die allen
rechtgläubigen christlichen Seelen durch die Gnade Jesu Christi und
um der Fürbitten willen der hochgepriesenen, allreinen
Gottesgebärerin, der Jungfrau Maria, und aller Heiligen geschenkt
werden möge. Amen. |